Die Datenschutz-Grundverordnung #
Die Sache hat eine Menge Staub aufgewirbelt. Jetzt ist es amtlich: Seit dem 25. Mai 2018 ist in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Streng genommen gilt die Regelung sogar schon seit dem 24. Mai 2016! Auch für die Telekommunikation. Das hat zwar keiner mitbekommen, aber seitdem lief die zweijährige Umsetzungsfrist.
Schonzeit vorbei #
Jetzt ist die Schonzeit abgelaufen und damit besteht Informationspflicht für alle. Entsprechend Art. 13 der EU DSGVO muss über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausführlich informiert werden.
Die Informationspflicht zur DSGVO gilt auch dann, wenn Daten im Rahmen von Telefongesprächen erhoben werden.
Datenschutz am Telefon #
Gerade für größere Unternehmen oder für Firmen, die über das Telefon verkaufen, macht eine Datenschutz-Telefonansage mit einem professionellen Sprecher Sinn. Möglicherweise könnte das sogar verpflichtend sein. So genau weiß das gerade noch niemand.
Datenschutzansage im IVR-Menü #
Wenn Sie auf Nr. Sicher gehen wollen, bauen Sie in Ihr IVR-Menü eine entsprechende Auswahl ein und geben Ihren Anrufern damit die Möglichkeit, sich schon vor dem Telefongespräch über die Eckpunkte Ihrer Datenschutzerklärung schlau zu machen.
"Um die gesetzlichen Informationen zum Datenschutz zu hören, wählen Sie die 9."
Das haben wir schon für einige Kunden produziert.
ᐅ Beratung zu DSGVO am Telefon